Gefahrtragung, Versand, Verpackung und Teillieferung

1. Die Gefahr geht mit der Abnahme unserer Lieferungen oder Leistungen ansonsten mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit Verlassen unserer Betriebsstätte auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn wir die Kosten der Versendung oder der Anfuhr übernommen haben. Sind besondere Gütevorschriften oder ist eine besondere Beschaffenheit unserer Lieferungen oder Leistungen vereinbart oder waren unsere Standardartikel in Bezug auf spezielle Anforderungen des Kunden zu bearbeiten sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Annahme unserer Lieferungen oder Leistungen vom Kunden zu verlangen. Der Kunde ist auf Verlangen zur Abnahme verpflichtet. Gerät der Kunde mit Abnahme unserer Lieferungen in Verzug oder verzögert sich die Absendung der Waren auf Wunsch des Kunden oder infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Mitteilung über unsere Abnahmebereitschaft/Versandbereitschaft/Auslieferbereitschaft beim Kunden auf den Kunden über.

2. Im Falle von uns übernommener Versendung oder Anfuhr der Liefergegenstände an den Kunden bestimmen wir den Spediteur oder Frachtführer. Die Versendung und/oder Anfuhr der Liefergegenstände an den Kunden erfolgt auf Kosten des Kunden soweit nichts abweichendes vereinbart wurde.
Die Kosten betragen für
Deutschland zur Zeit 6,90 EUR. Wird eine Versicherung gegen Transportgefahren gewünscht hat der Kunde dies rechtzeitig mitzuteilen; die Kosten einer Transportversicherung hat der Kunde zu tragen.

3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, solange und soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.

4. Erkennbare Mängel unserer Lieferungen einschließlich der Lieferungen fehlerhaften Mengen oder der Lieferungen anderer als bestellter Waren müssen innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Dies gilt auch dann, wenn eine Teillieferung von uns nicht als solche gekennzeichnet ist. Bei überlicher Eingangskontrolle nicht erkennbare Mängel unserer Lieferungen hat der Kunde unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Bei Transportschäden hat der Kunde unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme und die Protokollierung des Transportschadens bei den zuständigen Stellen zu veranlassen.


Wir sind für Sie da:

Di, Fr, Sa: 9.00 - 12.30
Di, Do, Fr: 14.30 - 18.00
Mittwoch nachmittag &
Montag geschlossen
(auß er Nov. + Dez.)
Boehm Design

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74321 Bietigheim-Bissingen
Tel.: 07142 - 33181
Kundengruppe  

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