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1) Angebote, Vertragsabschluss
Sämtliche
Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unserer
Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichenden Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
2) Herstellerangaben, Maße, Gewichte,
Güte
1. Zeichnungen,
Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sowie Muster,
Prospektangaben oder sich aus sonstigen Werbematerial ergebenden Informationen
begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne der §§ 434 Abs. 1 Satz 2,
636 Abs. 2 Satz 1 BGB. Solche Angaben sind nur verbindlich, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Proben gelten nur als unverbindliche
Anschauungsmuster.
2. An
Kostenanschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Skizzen und anderen Unterlagen
behalten wir unser Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden.
3.
Silberschmuck: Unser Schmuck besteht ausschließlich aus 925er Sterlingsilber
und ist nickelfrei. Die Schmuckstücke werden abschließend feinversilbert oder
mit einer haltbaren Goldplattierung versehen, die nahezu den Gehalt von
Feingold hat.
4. Edelstein-
und Perlenketten: Unsere Ketten aus Farbedelsteinen uns Süsswasserzuchtperlen
werden auf besonders haltbare und hochflexible Edelstahlseile aufgezogen, die
zusätzlich mit Silikon ummantelt sind. Alle Zwischenteile und Verschlüsse sind
wie beim Silberschmuck aus 925er Sterlingsilber und teilweise
feingoldplattiert. Edelsteine und Süsswasserperlen sind Naturmaterialien.
Deshalb sind Abweichungen bezüglich der Größe und Farbe gegenüber unseren
Abbildungen möglich.
3) Lieferzeit, Verzug und Unmöglichkeit
1. Liefertermine
und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich und ausdrücklich
als verbindliche Liefertermine bzw. Lieferfristen vereinbart wurden.
2. Verbindlich
vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung bzw.
falls eine solche nicht erfolgt mit dem Datum der Bestellung, nicht jedoch vor
Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, zu klärenden
Genehmigungen oder Freigaben etc. und nicht vor vollständiger Klarstellung der
technischen und kaufmännischen Einzelheiten einer Bestellung sowie nicht vor
Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3. Eine
vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat oder Kunden die
Versandbereitschaft mitgeteilt wurde und die Versendung des Liefergegenstandes
auf seinen Wunsch hin unterbleibt.
4. Unsere
Verpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferungen. Im Falle von Bestellungen durch Verbraucher gilt dies nur
bei Abschluss eines konkreten Deckungsgeschäftes, falls dieses von unserem
Lieferanten seinerseits erfüllt wurde.
5.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die
uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Anordung etc. auch
wenn sie bei unserem Vorlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Lieferfristen nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen berechtigen
uns vielmehr die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
4) Gefahrtragung, Versand, Verpackung und
Teillieferung
1. Die Gefahr
geht mit der Abnahme unserer Lieferungen oder Leistungen ansonsten mit der
Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit
Verlassen unserer Betriebsstätte auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn
wir die Kosten der Versendung oder der Anfuhr übernommen haben. Sind besondere
Gütevorschriften oder ist eine besondere Beschaffenheit unserer Lieferungen
oder Leistungen vereinbart oder waren unsere Standardartikel in Bezug auf
spezielle Anforderungen des Kunden zu bearbeiten sind wir berechtigt, jedoch
nicht verpflichtet, die Annahme unserer Lieferungen oder Leistungen vom Kunden
zu verlangen. Der Kunde ist auf Verlangen zur Abnahme verpflichtet. Gerät der
Kunde mit Abnahme unserer Lieferungen in Verzug oder verzögert sich die
Absendung der Waren auf Wunsch des Kunden oder infolge von Umständen, die der
Kunde zu vertreten hat geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Mitteilung über
unsere Abnahmebereitschaft/Versandbereitschaft/Auslieferbereitschaft beim
Kunden auf den Kunden über.
2. Im Falle von
uns übernommener Versendung oder Anfuhr der Liefergegenstände an den Kunden
bestimmen wir den Spediteur oder Frachtführer. Die Versendung und/oder Anfuhr
der Liefergegenstände an den Kunden erfolgt auf Kosten des Kunden soweit nichts
abweichendes vereinbart wurde. Die Kosten betragen fürDeutschland
zur Zeit 6,90 EUR. Wird eine
Versicherung gegen Transportgefahren gewünscht hat der Kunde dies rechtzeitig
mitzuteilen; die Kosten einer Transportversicherung hat der Kunde zu tragen.
3. Wir sind zu
Teillieferungen berechtigt, solange und soweit dies für den Kunden nicht
unzumutbar ist.
4. Erkennbare
Mängel unserer Lieferungen einschließlich der Lieferungen fehlerhaften Mengen
oder der Lieferungen anderer als bestellter Waren müssen innerhalb von 3 Tagen
nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Dies gilt auch dann, wenn eine
Teillieferung von uns nicht als solche gekennzeichnet ist. Bei üblicher
Eingangskontrolle nicht erkennbare Mängel unserer Lieferungen hat der Kunde
unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Bei Transportschäden hat der
Kunde unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme und die Protokollierung des
Transportschadens bei den zuständigen Stellen zu veranlassen.
5) Preise und Zahlungen,
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
1. Unserer
Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten ab unserer Betriebsstätte einschließlich Verladung jedoch
ausschließlich Verpackung und Versand bzw. Zufuhr. 1a: für Endverbraucher gilt: Unsere Preise verstehen sich als
Bruttopreise, inclusive der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Sie gelten ab unserer Betriebsstätte, einschließlich
Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung, Versand, bzw. Zufuhr.
2. Bei
Vereinbarung einer längeren Lieferzeit oder bei länger dauerender Verzögerung
der Auslieferung bestellter Waren auf Wunsch des Kunden sind wir berechtigt die
nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss uns oder bei unseren
Unterlieferanten entstehenden Materialpreis- und/oder Lohnerhöhungen auf die
vereinbarten Preise aufzuschlagen.
3. Zahlungen des
Kunden haben mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen zu erfolgen
wie folgt:
a) Wiederverkäufer: per
Lastschrift, sofort mit 3% Skonto oder rein netto innerhalb von 30 Tagen ab
Versand der bestellten Liefergegenstände.b) Endverbraucher: per Lastschrift sofort und ohne Abzug
c) per Nachnahme
bei Versand der Ware im Inland, einschließlich der Kosten der Nachnahme.
d) per Vorkasse
durch Überweisung oder Barzahlung bei Abholung.
4. Dem Kunden
steht das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen
aufzurechnen nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sich. Zur Abtretung von gegen uns gerichtete
Forderungen ist der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung
berechtigt.
5. Holt ein
außerhalb der BRD ansässiger Besteller oder dessen Beauftragter Ware ab und
befördert oder versendet sie in das Ausland, so hat der Besteller uns dies
durch Übergabe von Belegen, die den Anforderungen des Umsatzsteuerrechts der
BRD genügen, nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht innerhalb von 30 Tagen
nach Übergabe der Ware erbracht hat der Kunde die Umsatzsteuer entsprechend den
für Lieferungen innerhalb der BRD geltenden Umsatzsteuersatz vom
Rechnungsbetrag zu zahlen.
6) Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur
Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden
jetzt oder künftig zustehen einschließlich unserer Forderungen auf Ausgleich
von Saldoforderungen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen behalten wir uns
das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Ist der
Kunde Verbraucher bleiben die gelieferten Waren bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung
hierfür unser Eigentum.
2. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns gilt nicht als Rücktritt vom
Vertrag. Für den Fall der Geltendmachung unseres Herausgabeanspruchs gestattet
uns der Kunde hiermit unwiderruflich, die in unserem Eigentum stehenden Waren
an uns zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an welchem sich die
Waren befinden.
3. Der Kunde ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern.
Die ihm aus dem Weiterveräußerungsvertrag entstehenden Ansprüche tritt der
Kunde in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab.
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht in unserem
Eigentum stehenden Waren veräußert tritt der Kunde dieForderungen aus
dem Weiterveräußerungsvertrag im Verhältnis des Rechnungswertes unserer
Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren an uns ab. Wir sind
jederzeit berechtigt, die dem Kunden erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen.
Ebenso sind wir jederzeit berechtigt, die Abnehmer des Kunden von der an uns
erfolgten Abtretung zu unterrichten. Auf unser Verlangen ist der Kunde
seinerseits verpflichtet, die uns zur Einziehung abgetretener Forderungen
erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
4. Die in
vorstehender Ziffer 6.3 bezeichneten Abtretungen erfolgen zur Sicherung unserer
sämtlichen bestehenden und künftig aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
entstehenden Forderungen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert
unsererSicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
5. Nimmt der
Kunde vor vollständiger Bezahlung unserer zu sichernden Forderungen Zahlungen
oder anderweitige Deckungsmittel aus der Weiterveräußerung von
Vorbehaltsware an, erfolgt dies für uns. Der Kunde handelt bezüglich der
Hereinnahme dieser Gegenwerte als Treuhänder.
7) Mängelansprüche
1. Die von uns
gelieferte Ware ist vertragsgemäß, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
von der vereinbarten Spezifikation, nicht oder nur unerheblich abweicht. Im
übrigen obliegt das Eignungs- oder Verwendungsrisiko ausschließlich beim
Kunden.
2. Der Kunde hat
uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der
beanstandeten Liefergegenstände zu geben. Auf Verlangen ist uns die
beanstandete Ware und eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen. Die
Frachtkosten bei Rücksendung beanstandeter Waren sind zunächst vom Kunden zu
tragen. Die Annahme unfreier Sendungen ist aus organisatorischen Gründen nicht
möglich. Die aufgewandten Porti erhält der Kunde bei berechtigter Beanstandung
gutgeschrieben. Bei unberechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, dem
Kunden mit Fracht- und Umschlagkosten sowie mit dem Überprüfungsaufwand zu
verkehrsüblichen Preisen zu belasten.
3. Bei Vorliegen
eines Mangels werden wir nach unserer Wahl � unter Berücksichtigung der
Belange des Kunde � nach Erfüllung entweder durch Ersatzlieferung oder durch
Nachbesserung leisten. Bei Nacherfüllung durch Ersatzlieferung wird bei
Sachgesamtheiten nicht die Sachgesamt- heit, sondern nur das beschädigte
Einzelteil ausgetauscht. Die fehlerhaften Stücke sind Zug um Zug gegen
Ersatzlieferung zurückzugeben.
4.
Rückgriffsansprüche des Kunden nach § 478 BGB gegen sind uns beschränkt auf den
gesetzlichen Umfang der gegen den Kunden geltend gemachten berechtigten
Mängelansprüche Dritter und setzen voraus, dass der Kunde seiner ihm im
Verhältnis zu uns obliegenden Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen ist.
5. Alle
Ansprüche des Kunden aus welchen Rechtsgründen auch immer verjähren in einem
Jahr beginnend mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon sind Gewährleistungs- ansprüche von Verbrauchern für Mängel von uns an Verbraucher
gelieferter neuer Waren, welche in zwei Jahren ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn verjähren. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
8) Geltendes Recht, Erfüllungsort und
Gerichtsstand
1. Unsere
Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden obliegen dem Recht der BRD unter Ausschluß
des einheitlichen UN-Kaufrechts.
2. Bei
Bestellungen von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
von öffentlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bietigheim-Bissingen vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, am Allgemeinen
Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
1. Januar 2007
Bietigheim-Bissingen
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