Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Angebote, Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unserer Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

2) Herstellerangaben, Maße, Gewichte, Güte

1. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sowie Muster, Prospektangaben oder sich aus sonstigen Werbematerial ergebenden Informationen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne der §§ 434 Abs. 1 Satz 2, 636 Abs. 2 Satz 1 BGB. Solche Angaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Proben gelten nur als unverbindliche Anschauungsmuster.

2. An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Skizzen und anderen Unterlagen behalten wir unser Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Silberschmuck: Unser Schmuck besteht ausschließlich aus 925er Sterlingsilber und ist nickelfrei. Die Schmuckstücke werden abschließend feinversilbert oder mit einer haltbaren Goldplattierung versehen, die nahezu den Gehalt von Feingold hat.

4. Edelstein- und Perlenketten: Unsere Ketten aus Farbedelsteinen uns Süsswasserzuchtperlen werden auf besonders haltbare und hochflexible Edelstahlseile aufgezogen, die zusätzlich mit Silikon ummantelt sind. Alle Zwischenteile und Verschlüsse sind wie beim Silberschmuck aus 925er Sterlingsilber und teilweise feingoldplattiert. Edelsteine und Süsswasserperlen sind Naturmaterialien. Deshalb sind Abweichungen bezüglich der Größe und Farbe gegenüber unseren Abbildungen möglich.

3) Lieferzeit, Verzug und Unmöglichkeit

1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich und ausdrücklich als verbindliche Liefertermine bzw. Lieferfristen vereinbart wurden.

2. Verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung bzw. falls eine solche nicht erfolgt mit dem Datum der Bestellung, nicht jedoch vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, zu klärenden Genehmigungen oder Freigaben etc. und nicht vor vollständiger Klarstellung der technischen und kaufmännischen Einzelheiten einer Bestellung sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

3. Eine vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat oder Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde und die Versendung des Liefergegenstandes auf seinen Wunsch hin unterbleibt.

4. Unsere Verpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferungen. Im Falle von Bestellungen durch Verbraucher gilt dies nur bei Abschluss eines konkreten Deckungsgeschäftes, falls dieses von unserem Lieferanten seinerseits erfüllt wurde.

5. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Anordung etc. auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen berechtigen uns vielmehr die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

4) Gefahrtragung, Versand, Verpackung und Teillieferung

1. Die Gefahr geht mit der Abnahme unserer Lieferungen oder Leistungen ansonsten mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit Verlassen unserer Betriebsstätte auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn wir die Kosten der Versendung oder der Anfuhr übernommen haben. Sind besondere Gütevorschriften oder ist eine besondere Beschaffenheit unserer Lieferungen oder Leistungen vereinbart oder waren unsere Standardartikel in Bezug auf spezielle Anforderungen des Kunden zu bearbeiten sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Annahme unserer Lieferungen oder Leistungen vom Kunden zu verlangen. Der Kunde ist auf Verlangen zur Abnahme verpflichtet. Gerät der Kunde mit Abnahme unserer Lieferungen in Verzug oder verzögert sich die Absendung der Waren auf Wunsch des Kunden oder infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Mitteilung über unsere Abnahmebereitschaft/Versandbereitschaft/Auslieferbereitschaft beim Kunden auf den Kunden über.

2. Im Falle von uns übernommener Versendung oder Anfuhr der Liefergegenstände an den Kunden bestimmen wir den Spediteur oder Frachtführer. Die Versendung und/oder Anfuhr der Liefergegenstände an den Kunden erfolgt auf Kosten des Kunden soweit nichts abweichendes vereinbart wurde. Die Kosten betragen fürDeutschland zur Zeit 6,90 EUR. Wird eine Versicherung gegen Transportgefahren gewünscht hat der Kunde dies rechtzeitig mitzuteilen; die Kosten einer Transportversicherung hat der Kunde zu tragen.

3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, solange und soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.

4. Erkennbare Mängel unserer Lieferungen einschließlich der Lieferungen fehlerhaften Mengen oder der Lieferungen anderer als bestellter Waren müssen innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Dies gilt auch dann, wenn eine Teillieferung von uns nicht als solche gekennzeichnet ist. Bei üblicher Eingangskontrolle nicht erkennbare Mängel unserer Lieferungen hat der Kunde unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Bei Transportschäden hat der Kunde unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme und die Protokollierung des Transportschadens bei den zuständigen Stellen zu veranlassen.

5) Preise und Zahlungen, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

1. Unserer Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten ab unserer Betriebsstätte einschließlich Verladung jedoch ausschließlich Verpackung und Versand bzw. Zufuhr.

1a: für Endverbraucher gilt:
Unsere Preise verstehen sich als Bruttopreise, inclusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten ab unserer Betriebsstätte, einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung, Versand, bzw. Zufuhr.

2. Bei Vereinbarung einer längeren Lieferzeit oder bei länger dauerender Verzögerung der Auslieferung bestellter Waren auf Wunsch des Kunden sind wir berechtigt die nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss uns oder bei unseren Unterlieferanten entstehenden Materialpreis- und/oder Lohnerhöhungen auf die vereinbarten Preise aufzuschlagen.

3. Zahlungen des Kunden haben mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen zu erfolgen wie folgt:

a) Wiederverkäufer:
per Lastschrift, sofort mit 3% Skonto oder rein netto innerhalb von 30 Tagen ab Versand der bestellten Liefergegenstände.
b) Endverbraucher: per Lastschrift sofort und ohne Abzug

c) per Nachnahme bei Versand der Ware im Inland, einschließlich der Kosten der Nachnahme.

d) per Vorkasse durch Überweisung oder Barzahlung bei Abholung.

4. Dem Kunden steht das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sich. Zur Abtretung von gegen uns gerichtete Forderungen ist der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt.

5. Holt ein außerhalb der BRD ansässiger Besteller oder dessen Beauftragter Ware ab und befördert oder versendet sie in das Ausland, so hat der Besteller uns dies durch Übergabe von Belegen, die den Anforderungen des Umsatzsteuerrechts der BRD genügen, nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe der Ware erbracht hat der Kunde die Umsatzsteuer entsprechend den für Lieferungen innerhalb der BRD geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.

6) Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen einschließlich unserer Forderungen auf Ausgleich von Saldoforderungen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Ist der Kunde Verbraucher bleiben die gelieferten Waren bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung hierfür unser Eigentum.

2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Für den Fall der Geltendmachung unseres Herausgabeanspruchs gestattet uns der Kunde hiermit unwiderruflich, die in unserem Eigentum stehenden Waren an uns zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an welchem sich die Waren befinden.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die ihm aus dem Weiterveräußerungsvertrag entstehenden Ansprüche tritt der Kunde in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren veräußert tritt der Kunde dieForderungen aus dem Weiterveräußerungsvertrag im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren an uns ab. Wir sind jederzeit berechtigt, die dem Kunden erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen. Ebenso sind wir jederzeit berechtigt, die Abnehmer des Kunden von der an uns erfolgten Abtretung zu unterrichten. Auf unser Verlangen ist der Kunde seinerseits verpflichtet, die uns zur Einziehung abgetretener Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

4. Die in vorstehender Ziffer 6.3 bezeichneten Abtretungen erfolgen zur Sicherung unserer sämtlichen bestehenden und künftig aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden entstehenden Forderungen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unsererSicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

5. Nimmt der Kunde vor vollständiger Bezahlung unserer zu sichernden Forderungen Zahlungen oder anderweitige Deckungsmittel aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware an, erfolgt dies für uns. Der Kunde handelt bezüglich der Hereinnahme dieser Gegenwerte als Treuhänder.

7) Mängelansprüche

1. Die von uns gelieferte Ware ist vertragsgemäß, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs von der vereinbarten Spezifikation, nicht oder nur unerheblich abweicht. Im übrigen obliegt das Eignungs- oder Verwendungsrisiko ausschließlich beim Kunden.

2. Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Liefergegenstände zu geben. Auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware und eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen. Die Frachtkosten bei Rücksendung beanstandeter Waren sind zunächst vom Kunden zu tragen. Die Annahme unfreier Sendungen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die aufgewandten Porti erhält der Kunde bei berechtigter Beanstandung gutgeschrieben. Bei unberechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, dem Kunden mit Fracht- und Umschlagkosten sowie mit dem Überprüfungsaufwand zu verkehrsüblichen Preisen zu belasten.

3. Bei Vorliegen eines Mangels werden wir nach unserer Wahl � unter Berücksichtigung der Belange des Kunde � nach Erfüllung entweder durch Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung leisten. Bei Nacherfüllung durch Ersatzlieferung wird bei Sachgesamtheiten nicht die Sachgesamt-
heit, sondern nur das beschädigte Einzelteil ausgetauscht. Die fehlerhaften Stücke sind Zug um Zug gegen Ersatzlieferung zurückzugeben.

4. Rückgriffsansprüche des Kunden nach § 478 BGB gegen sind uns beschränkt auf den gesetzlichen Umfang der gegen den Kunden geltend gemachten berechtigten Mängelansprüche Dritter und setzen voraus, dass der Kunde seiner ihm im Verhältnis zu uns obliegenden Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen ist.

5. Alle Ansprüche des Kunden aus welchen Rechtsgründen auch immer verjähren in einem Jahr beginnend mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon sind Gewährleistungs- ansprüche von Verbrauchern für Mängel von uns an Verbraucher gelieferter neuer Waren, welche in zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verjähren. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

8) Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Unsere Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden obliegen dem Recht der BRD unter Ausschluß des einheitlichen UN-Kaufrechts.

2. Bei Bestellungen von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder von öffentlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Bietigheim-Bissingen vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, am Allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

1. Januar 2007 Bietigheim-Bissingen


Wir sind für Sie da:

Di, Fr, Sa: 9.00 - 12.30
Di, Do, Fr: 14.30 - 18.00
Mittwoch nachmittag &
Montag geschlossen
(auß er Nov. + Dez.)
Boehm Design

Kreuzstrasse 6,
74321 Bietigheim-Bissingen
Tel.: 07142 - 33181
Kundengruppe  

Kundengruppe:Gast
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